Fragen & Antworten

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass uns einige Fragen
immer wieder gestellt werden.

Diese haben wir hier als Service für Sie zusammengefasst. Bitte blättern Sie die Fragen durch oder informieren Sie sich nur über den Punkt, der Sie interessiert. Falls Ihre Frage zu uns, unserem Service oder unseren Häusern hier nicht aufgeführt ist, wenden Sie sich bitte direkt an uns!

Stationäre Pflege & Betreutes Wohnen

Ihre Wohnung können Sie ganz nach Ihren Wünschen einrichten. Es ist Ihr privater, individueller Wohnraum, in den Sie Ihre lieb gewordenen Möbelstücke und Bilder mitnehmen, um sich schnell auch bei uns „zu Hause“ zu fühlen. Im Eingangsbereich der Wohnung befindet sich eine komplett eingerichtete Küchenzeile mit Kühlschrank, Tiefkühlfach, Spüle, zwei Kochplatten, Schränken, Besenschrank, Küchenlampe und Abfallsammler. Das Bad ist mit Dusche, WC, Waschbecken, Beleuchtung, Haltegriff und Notrufanlage ausgestattet. Im Wohnbereich finden Sie Parkettboden, Raufasertapete, Gardinenschienen, ein Telefon und ein Kabelanschluss für Rundfunk und TV vor. Zu Ihrer Wohnung gehört eine Terrasse oder Balkon.

Wie kann ich Ihr Haus besser kennenlernen?

Kommen Sie ganz unverbindlich in unsere Häuser und lassen sich von uns alles zeigen und erklären. Wenn Sie im Haus sind, sprechen Sie auch einfach mit unseren Bewohnern. Sie haben auch die Möglichkeit einfach zum Mittagessen oder Kaffeetrinken vorbeizukommen. Möchten Sie vielleicht Probewohnen oder uns während einer Kurzzeitpflege kennen zu lernen?

Haben Sie einen Platz frei?

Bitte rufen Sie uns an. Jede Anfrage ist individuell. Mit Ihnen gemeinsam finden wir heraus was sie wann und wo benötigen. Sicher können wir Ihnen auch kurzfristig helfen.

Wer sorgt sich um mich, wenn ich krank oder pflegebedürftig bin und im Betreuten Wohnen wohne?

Sie werden bei uns jederzeit rundherum fürsorglich und kompetent betreut. Wenn Sie pflegebedürftig werden bieten wir verschiedene Möglichkeiten an: Wir pflegen Sie, wenn Sie es wünschen in Ihrem Appartement bis zu einem Zeitpunkt, den wir gemeinsam individuell mit Ihnen bestimmen. Darüber hinaus betreuen wir Sie auch auf unserer stationären Pflegestation. Hier wird ein Teil der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung – je nach Einstufung – übernommen. Grundsätzlich lassen wir Ihnen bei vorübergehender Krankheit gerne Hilfeleistungen in Ihrer Wohnung zukommen (bis zu 21 Tagen ohne Zusatzkosten).

Gibt es Wartezeiten?

Die Wartezeit ist abhängig von der Größe Ihres Wunschappartements im Betreuten Wohnen. Wir haben Bewohner, die ein halbes Jahr oder länger gewartet haben. Wir haben aber auch Bewohner, denen wir schon nach sehr kurzer Zeit etwas Passendes anbieten konnten.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Wir freuen uns über jeden Interessenten und Bewohner. Wir beraten Sie jederzeit gerne.

Kann ich mein Auto mitbringen?

Natürlich können Sie Ihr Auto mitbringen, Wir reservieren Ihnen auf unserem Parkplatz eine festen Stellplatz und markieren diesen mit Ihrem Kennzeichen, ohne Zusatzkosten.

Kann ich bei Ihnen privat feiern und Gäste empfangen?

Ja. Wann immer Sie wollen. Wir stellen Ihnen unseren Wintergarten und unser Angebot aus der Küche und Bäckerei gerne zur Verfügung und suchen auch für Ihre Gäste eine geeignete Übernachtungsmöglichkeit bei uns oder in der Nähe.

Wie ist meine betreute Wohnung eingerichtet?

Ihre Wohnung können Sie ganz nach Ihren Wünschen einrichten. Es ist Ihr privater, individueller Wohnraum, in den Sie Ihre lieb gewordenen Möbelstücke und Bilder mitnehmen, um sich schnell auch bei uns „zu Hause“ zu fühlen. Im Eingangsbereich der Wohnung befindet sich eine komplett eingerichtete Küchenzeile mit Kühlschrank, Tiefkühlfach, Spüle, zwei Kochplatten, Schränken, Besenschrank, Küchenlampe und Abfallsammler. Das Bad ist mit Dusche, WC, Waschbecken, Beleuchtung, Haltegriff und Notrufanlage ausgestattet. Im Wohnbereich finden Sie Parkettboden, Raufasertapete, Gardinenschienen, ein Telefon und ein Kabelanschluss für Rundfunk und TV vor. Zu Ihrer Wohnung gehört eine Terrasse oder Balkon.

Was beinhaltet das monatliche Wohnungsentgelt?

Ihr monatliches Wohnungsentgelt beinhaltet weit mehr als nur die Miete. In Ihrem monatlichen Wohnungsentgelt sind sehr viele Leistungen eingeschlossen, die über das „reine“ Wohnen weit hinausgehen. Die Kosten für Wasser, Strom, Zentralheizung, Müllentsorgung, Bibliothek, Kaminzimmer, Wintergarten und Grundsteuer sind im Wohnungsentgelt ebenso eingeschlossen wie die wöchentliche Reinigung der Zimmerböden und sanitären Anlagen in Ihrer Wohnung sowie die vierteljährliche regelmäßige Reinigung der Fenster. Das gesamte Ambiente im Stadthaus am Uehrder Berg – über Ihre Wohnung hinaus – wird von uns bestens gepflegt. Die Gemeinschaftsräume nutzen Sie selbstverständlich ebenfalls kostenlos: Bibliothek, Kaminzimmer, Wintergarten, Andachtsraum, Café und Restaurant. Im Restaurant werden Ihnen die im Wohnungsentgelt eingeschlossenen Mittagsmenüs mit einem Getränk serviert, zwei Menüs stehen täglich zur Auswahl, davon ein Schonkostmenü und das Salatbuffet alle zwei Tage.

Damit Sie sich bei uns mit Sicherheit wohlfühlen: Eine Notrufbereitschaft steht rund um die Uhr zur Verfügung. Grundsätzlich versorgen wir Sie bei vorübergehender Krankheit bis zu 21 Tage im Jahr ohne Zusatzkosten. Bei uns können Sie Ihr eigenes, selbstbestimmtes Leben führen. So viel Unabhängigkeit wie Sie wünschen, so viel Service wie es Ihnen gefällt, ist bei uns die Devise. Gute Unterhaltung gehört selbstverständlich auch dazu. Entsprechend ist unser Angebot, das wir für die verschiedenen Interessengruppen bei uns im Haus bereithalten. Gymnastik, Spaziergänge und Spielkreise sind dafür ebenso nur Beispiele wie Feste, Hauskonzerte und Vorträge.

Was kostet der stationäre Pflegegrad und was bezahlt davon die Pflegekasse?

Die monatliche Rechnung umfasst grundsätzlich drei Positionen.

  • Hotelkosten: z.B. für Unterkunft, Verpflegung, Reinigung u.s.w.
  • Investivkosten (Investitionsfolgekosten): z.B. Miete des Gebäudes mit seinen Spezialausstattungen und Inventar (Pflegebäder, Gemeinschaftsräume, Fahrstühle u.s.w.), Instandhaltung
  • Pflegekosten: Kosten des Personal der Pflege, Hilfsmittel, Anwendung, u.s.w.

Von der gesamten Rechnung übernimmt die Pflegekasse pro Pflegestufe einen gewissen Anteil:

Pflegestufe 1: 1.064,00 €
Pflegestufe 2: 1.330,00 €
Pflegestufe 3: 1.612,00 €

Der monatliche Eigenanteil beträgt nach Pflegestufe und Haus unterschiedlich zwischen 1.300 € und 1.500 €. Wir beraten Sie gerne wie Ihr ganz persönlicher Anteil sich errechnet.

Ambulante Pflege

Was leistet die Pflegekasse?

  • Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
  • Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
  • Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.

Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegrade eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:

Pflegegrad 1:

Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis zu 689,00 Euro. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 316,00 Euro. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.

Pflegegrad 2:

Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich bis zu 1298,00 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 545,00 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Pflegegrad 3:

Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.

Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1612,00 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 728,00 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.

Besondere Fälle werden mit bis zu 1995,00 Euro monatlich unterstützt.